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Musik in Youtube-Videos verwenden: Das muss man beachten

YouTube ermöglicht es einem Jedem, zum Filmemacher zu werden und die unbegrenzte Internet-Bühne zu nutzen. YouTube kann dabei als Plattform für alle Arten von Videos und Inhalten genutzt werden.

Es gibt jedoch wichtige Punkte, die beachtet werden müssen, um etwaige Probleme zu vermeiden. Ein zentraler Punkt ist die Verwendung von fremder Musik in den eigenen YouTube Videos. Hier kann man leicht in eine Falle tappen und Urheberrechte verletzen, wenn man keine GEMA-freie Musik für Youtube verwendet. Daher sollte man gewisse Regeln beachten, die im nachfolgenden Teil genauer dargestellt werden sollen.

Urheberrechtlich geschützte Musik

Prinzipiell lässt sich sagen, dass jedes Musikstück eine persönliche geistige Schöpfung ist und damit vom Urhebergesetz geschützt wird. In § 2 Abs. 2 des Urhebergesetzes wird deutlich gesagt, dass musikalische Stücke als urheberrechtlich geschützte Werke gelten. Nicht jedes Lied ist dabei gleichermaßen urheberrechtlich geschützt, dies muss im Vorfeld unbedingt geprüft werden.

Das Urheberrecht bezieht sich dabei nicht nur auf das gesamte Lied, sondern auch auf die Teile davon, wie den Text oder die Musikelemente. Dies bedeutet zugleich auch, dass meist mehrere Personen Rechte an den Musiktiteln halten, wie der Komponist, der Auto oder der Künstler und der Produzent.

Mögliche Verstöße gegen das Urheberrecht

Die möglichen Verstöße im Bereich Veröffentlichung kann man auf drei zentrale Bereiche beschränken, das ist zum einen der Entstellungsschutz, der Vervielfältigungsschutz sowie der Bearbeitungsschutz.

Durch die Veränderung der fremden Musiktitel innerhalb des eigenen Videos, zum Beispiel durch das Vermischen oder das Überlagern mit anderen Liedern oder durch die Veränderung des Kontextes, in dem der Musiktitel ursprünglich steht, kann ein Verstoß gegen das Entstellungsrecht begangen werden oder der Bearbeitungsschutz verletzt werden. Der Vervielfältigungsschutz beschreibt die Befugnis, dass der Urheber selbst über die Anzahl der Veröffentlichungen bestimmen kann.

Die Veröffentlichung sowie die Bearbeitung und Umgestaltung eines Musiktitels erfordert, sobald das Video der Öffentlichkeit zum Beispiel auf einer Plattform wie YouTube zugeführt werden soll, die Zustimmung des Urhebers. Die Nutzungsrechte der Musiktitel werden von der GEMA verwaltet, dort kann auch eine Nutzungsgenehmigung beantragt werden.

Welche Musiktitel können verwendet werden?

Einige Künstler setzen sich für freie Inhalte ein, die eine generelle Nutzung für jeden ermöglicht. Aber nicht alle Künstler unterstützen diese Bewegung, sodass man die Musikstücke in drei Bereiche einteilen kann:

1. Alle Rechte vorbehalten

Prinzipiell wird, wenn nicht anders festgelegt, jedes veröffentlichte Werk dem ersten Bereich zugewiesen. Dies bedeutet, dass eine Genehmigung zur Nutzung zwingend eingeholt werden muss.

2. Einige Rechte vorbehalten

In diesem Bereich haben die Künstler das jeweilige Musikstück für gewisse Bereiche freigegeben. Die Nutzungsrechte hierbei nennen sich Creative Commons-Lizenzen. In der Regel müssen bei jeder Verwendung der Titel und der Künstler genannt werden. Aber auch hier gibt es Einschränkungen in den Lizenzbedingungen. Es gibt unter anderem Musikstücke, die zwar frei nutzbar sind, aber nicht für Videos genutzt werden dürfen. Weiter gibt es Bedingungen, die eine kommerzielle Nutzung ausschließen.

3. Gemeinfreie Werke

Musikstücke in diesem Bereich haben keine gültigen Urheberrechte mehr, beispielsweise wenn der Urheber schon vor über 70 Jahren verstorben ist.

Es lässt sich festhalten, dass die Nutzung von Musikstücken in privaten Videos kein Problem darstellt. Sobald ein Video der Öffentlichkeit zugeführt wird und zum Beispiel auf YouTube veröffentlicht wird, so müssen die jeweiligen Nutzungsrechte im Einzelfall überprüft werden. Dies bedeutet, dass zunächst die Frage geklärt werden muss, in welchen Bereich das Musikstück einzuordnen ist. Sobald es sich um nicht freies Werk handelt, muss das Urheberrecht überprüft werden und gegebenenfalls eine Nutzungsgenehmigung beantragt werden.